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Begriff in leichter Sprache

Abrechnungs-Möglichkeit durch eine Kranken-Zusatz-Versicherung für Heilpraktiker*innen

Man kann eine Versicherung abschließen:

Kranken-Zusatz-Versicherung Heil-Praktiker und Heil-Praktikerinnen.

 

Damit man Behandlungen bei Heil-Praktikern und Heil-Praktikerinnen nicht selbst bezahlen muss.

Wenn man diese Versicherung hat:

Dann bezahlt die Kranken-Kasse diese Behandlungen.

 

Heil-Praktiker und Heil-Praktikerinnen müssen keine Ärzte oder Ärztinnen sein.

Sie müssen auch keine Psychologen oder Psychologinnen sein.

Es sind Fach-Leute mit einer besonderen Ausbildung.