Begriff in leichter Sprache
Abrechnungs-Möglichkeit durch eine Kranken-Zusatz-Versicherung für Heilpraktiker*innen
Man kann eine Versicherung abschließen:
Kranken-Zusatz-Versicherung Heil-Praktiker und Heil-Praktikerinnen.
Damit man Behandlungen bei Heil-Praktikern und Heil-Praktikerinnen nicht selbst bezahlen muss.
Wenn man diese Versicherung hat:
Dann bezahlt die Kranken-Kasse diese Behandlungen.
Heil-Praktiker und Heil-Praktikerinnen müssen keine Ärzte oder Ärztinnen sein.
Sie müssen auch keine Psychologen oder Psychologinnen sein.
Es sind Fach-Leute mit einer besonderen Ausbildung.