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Kranken-Zusatz-Versicherung für Heil-Praktiker*innen

Die Kranken-Zusatz-Versicherung bezahlt die Therapie

Man kann eine Versicherung abschließen:
Kranken-Zusatz-Versicherung für Heil-Praktiker und Heil-Praktikerinnen.
Damit man Behandlungen bei Heil-Praktikern und Heil-Praktikerinnen nicht selbst bezahlen muss.
Wenn man diese Versicherung hat:
Dann bezahlt die Kranken-Kasse diese Behandlungen.

Heil-Praktiker und Heil-Praktikerinnen müssen keine Ärzte oder Ärztinnen sein.
Sie müssen auch keine Psychologen oder Psychologinnen sein.
Es sind Fach-Leute mit einer besonderen Ausbildung.