Begriff in leichter Sprache

Abrechnungs-Möglichkeit durch eine Kranken-Zusatz-Versicherung für Heilpraktiker*innen

Man kann eine Versicherung abschließen:

Kranken-Zusatz-Versicherung Heil-Praktiker und Heil-Praktikerinnen.

 

Damit man Behandlungen bei Heil-Praktikern und Heil-Praktikerinnen nicht selbst bezahlen muss.

Wenn man diese Versicherung hat:

Dann bezahlt die Kranken-Kasse diese Behandlungen.

 

Heil-Praktiker und Heil-Praktikerinnen müssen keine Ärzte oder Ärztinnen sein.

Sie müssen auch keine Psychologen oder Psychologinnen sein.

Es sind Fach-Leute mit einer besonderen Ausbildung.

 
Wenn Sie von Gewalt betroffen sind
und Unterstützung benötigen,
rufen Sie bitte beim Hilfetelefon an!
Das Traumenetz Berlin vermittelt keine Psychotherapieplätze.
Nutzen Sie gerne unsere Therapeut*innensuche
https://www.hilfetelefon.de/ Therapeut*innensuche