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Begriffserklärung

psychologische*r Psychotherapeut*in

Person, die qualifiziert und gesetzlich zugelassen ist, Psychotherapie auszuüben: Nach einem mit Diplom oder Master bestandenen Studium der Psychologie (Studiengang Psychologie) wird eine Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) abgeschlossen und die Berechtigung zur eigenständigen Durchführung von Psychotherapie erworben (Approbation).