Person, die qualifiziert und gesetzlich zugelassen ist, Psychotherapie auszuüben: Nach einem Studium der Psychologie (Diplom oder Master) wird eine Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten bzw. zur Psychologischen Psychotherapeutin nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) abgeschlossen und die Berechtigung zur eigenständigen Durchführung von Psychotherapie erworben (Approbation).