Begriffserklärung

ärztliche*r Psychotherapeut*in

Sammelbezeichnung für approbierte (staatlich anerkannte) Mediziner*innen, die eine psychotherapeutische Qualifikation nachweisen können. Beinhaltet Facharztweiterbildung in folgenden Gruppen: Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie