Abrechnungsmöglichkeit im Zuge einer Kassenzulassung
Leistungen werden über die Kassenärztliche Vereinigung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen abgerechnet. Voraussetzung ist eine Approbation, d. h. die staatliche Zulassung, den Beruf Psychotherapie selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.