Begriffserklärung

Abrechnungsmöglichkeit durch eine Private Krankenkasse

Leistungen werden zu Lasten der Privaten Krankenversicherungen abgerechnet. Voraussetzung ist eine Approbation, d. h. die staatliche Zulassung, den Beruf Psychotherapie selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.