Stellungnahmen, Informationsblätter, Versorgungspfade, Qualitätskriterien

Qualitätskriterien Traumanetz Berlin

Die Qualitätskriterien sind im Austausch und in Abstimmung mit den Kooperationspartnerinnen des Berliner Modellvorhabens, insbesondere den an der Umsetzung beteiligten Kliniken des Traumanetz Berlin entstanden. Hierzu zählen:

  • Alexianer St. Joseph Krankenhaus Berlin Weißensee, Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik
  • Vivantes Netzwerk für Gesundheit Neukölln, Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik
  • Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe, Abteilung für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
  • Psychologische Psychotherapeut*innen
  • Einrichtungen des Gewaltschutzbereichs
  • Kinder- und Jugendhilfeträger
  • Jugendamtsvertreter*innen
  • Vertreter*innen der Kinder- und Jugendpsychiatrie
  • Betroffenenrat Traumanetz Berlin

Die Qualitätskriterien sind idealtypisch zu betrachten. Sie werden sukzessive in einem Prozess umgesetzt und verfolgen ein langfristiges Ziel, das unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen realisiert wird.

Acht Grundsätze für die Arbeit im Traumanetz Berlin (Stand März 2023)

Einzelpersonen, Einrichtungen, Institutionen und Netzwerke, die im Rahmen des Traumanetz Berlin zusammenarbeiten, teilen in der Grundhaltung die folgenden acht Grundsätze:
1. Gewalt gegen Frauen und Mädchen wird in gesellschaftliche Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse eingebettet gesehen und auch innerhalb der Versorgungsstrukturen bzw. der eigenen Einrichtung stetig kritisch reflektiert.
2. Eine traumainformierte, frauenspezifische, diskriminierungskritische und diversitätssensible Arbeitsweise wird unterstützt.
3. Die Förderung der Ressourcen, der Selbstbestimmung und der Handlungsfähigkeit von gewaltbetroffenen Frauen ist zentral unter Anerkennung und Berücksichtigung unterschiedlicher Lebenslagen und Ressourcenzugängen, die sich aus Faktoren wie Herkunft, Aufenthaltsstatus, Alter, Sprache, sozioökonomischer Status, körperlichen und geistigen Fähigkeiten ergeben.
4. Die Bedürfnisse und Perspektiven der Betroffenen sind maßgebend für eine gute Qualität der Versorgung.
5. Sicherheit und Schutz haben für die gewaltbetroffenen Frauen und ihre Kinder immer Vorrang.
6. Der Grundsatz, sich parteilich für die Belange der Frau und die ihrer Kinder zu engagieren, wird geteilt.
7. Kinder von gewaltbetroffenen Frauen werden mitbedacht, ihr Unterstützungsbedarf abgeklärt und eine bedarfsgerechte Angebotsstruktur angestrebt.
8. Vernetztes Arbeiten ist grundlegend für die fallbezogene und fallübergreifende Zusammenarbeit.