Ein psychologischer Psycho-Therapeut ist eine Person.
Diese Person hat Psychologie studiert.
Nach dem Studium hat die Person
eine bestimmte Zusatz-Ausbildung gemacht.
In dieser Zusatz-Ausbildung geht es um Psycho-Therapie.
Erst danach darf die Person Psycho-Therapie anbieten.
Psycho-Therapie heißt:
Ich habe eine seelische Krankheit.
Oder ich habe ein seelisches Problem.
Ich gehe egelmäßig zu einem Psycho-Therapeuten.
Ich rede mit dem Psycho-Therapeuten über meine Probleme.
In der Psycho-Therapie lerne ich:
So kann ich mit meinen Problemen umgehen.
Es gibt besondere Psycho-Therapeuten für Kinder und Jugendliche.
psychologische*r Psychotherapeut*in
Person, die qualifiziert und gesetzlich zugelassen ist, Psychotherapie auszuüben: Nach einem mit Diplom oder Master bestandenen Studium der Psychologie (Studiengang Psychologie) wird eine Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) abgeschlossen und die Berechtigung zur eigenständigen Durchführung von Psychotherapie erworben (Approbation).
Reaktion auf ein belastendes Ereignis oder eine Situation kürzerer oder längerer Dauer, mit außergewöhnlicher Bedrohung oder katastrophenartigem Ausmaß, die bei fast jedem eine tiefe Verzweiflung hervorrufen würde. Typisch sind: (1) sich aufdrängende, belastende Gedanken und Erinnerungen an das Trauma oder Erinnerungslücken; (2) Übererregungssymptome (Schlafstörungen, Schreckhaftigkeit, vermehrte Reizbarkeit, schweres Aushalten von Gefühlen, Konzentrationsstörungen); (3) Vermeidungsverhalten (Vermeidung traumaassoziierter Reize)
Reaktion auf ein einmaliges oder ein fortbestehendes belastendes Lebensereignis. Typisch können sein depressive Stimmung, Angst, Störungen des Sozialverhaltens
Gedrückte Stimmung und eine Verminderung von Aktivitäten. Die Fähigkeit Freude zu empfinden, das Interesse und die Konzentration sind vermindert. Ausgeprägte Müdigkeit kann nach jeder kleinsten Anstrengung auftreten. Der Schlaf ist meist gestört, der Appetit vermindert. Selbstwertgefühl und Selbstvertrauen sind fast immer beeinträchtigt.
Ich spreche mit dem Therapeuten über meine Probleme.
Ich lerne:
So kann ich mit meinen Problemen umgehen.
Verhaltens-Therapie ist eine bestimmte Therapie-Art.
Bei dieser Therapie geht es darum:
Ich möchte mein eigenes Verhalten verändern.
Man spricht wenig über die Vergangenheit.
Es geht um aktuelle Erlebnisse und Fragen.
Oft bekommt man Aufgaben zwischen 2 Sitzungen.
Bei dieser Therapie muss man viel über sich selbst nachdenken.
Die Sitzungen sind meistens einmal in der Woche.
Verhaltenstherapie
Im Fokus ist weniger die Vergangenheit, sondern das gegenwärtige Erleben und Verhalten. Häufig wird mit kleinen Alltagsaufgaben zwischen den Sitzungen gearbeitet. Die Verhaltenstherapie erfordert eine aktive Mitarbeit. Meist 1mal wöchentliche Therapiesitzung
Nur dann bezahlt die Kranken-Kasse die Psycho-Therapie.
Aber:
Manchmal bezahlt die Kranken-Kasse
auch andere Psycho-Therapien.
Sie bezahlt aber nur bestimmte Psycho-Therapien.
Zum Beispiel:
Jemand bekommt keinen freien Platz
bei einem Therapeuten mit einer staatlichen Erlaubnis.
Die Person kann beweisen:
Ich habe wirklich keinen freien Platz bekommen.
Deshalb mache ich woanders eine Psycho-Therapie.
Dann bezahlt die Kranken-Kasse manchmal
auch andere Psycho-Therapien.
Am besten fragt man seine Kranken-Kasse:
Welche Therapie bezahlt die Kranken-Kasse?
Welche Dokumente brauche ich für eine andere Psycho-Therapie?
Abrechnungsmöglichkeit durch Kostenerstattungsverfahren
Psychotherapeutische Leistungen bei einer approbierten Psychologischen oder Ärztlichen Psychotherapeutin (ohne sogenannten Kassensitz) können ggf. mit der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Person muss nachweisen, dass sie vergeblich versucht hat, einen Therapieplatz bei einer niedergelassenen Psychotherapeutin mit Kassensitz zu erhalten. Am besten erkundigt man sich zunächst bei der eigenen Krankenkasse, welche Nachweise sie bei einem Antrag auf Kostenerstattung verlangt
Die Private Kranken-Kasse bezahlt die Psycho-Therapie:
Wenn der Arzt oder die Ärztin eine Approbation hat.
Wenn der Psychologische Psycho-Therapeut oder die Psychologische Psycho-Therapeutin eine Approbation hat.
Damit ist eine staatliche Erlaubnis gemeint:
Man darf diesen Beruf machen.
Man hat eine Ausbildung dafür.
Abrechnungsmöglichkeit durch eine Private Krankenkasse
Leistungen werden zu Lasten der Privaten Krankenversicherungen abgerechnet. Voraussetzung ist eine Approbation, d. h. die staatliche Zulassung, den Beruf Psychotherapie selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.
Leistungen werden über die entsprechende Unfallkrankenkasse abgerechnet. Damit ist die Psychotherapie aufgrund eines Arbeitsunfalls oder Berufskrankheit erforderlich.