Reaktion auf ein belastendes Ereignis oder eine Situation kürzerer oder längerer Dauer, mit außergewöhnlicher Bedrohung oder katastrophenartigem Ausmaß, die bei fast jedem eine tiefe Verzweiflung hervorrufen würde. Typisch sind: (1) sich aufdrängende, belastende Gedanken und Erinnerungen an das Trauma oder Erinnerungslücken; (2) Übererregungssymptome (Schlafstörungen, Schreckhaftigkeit, vermehrte Reizbarkeit, schweres Aushalten von Gefühlen, Konzentrationsstörungen); (3) Vermeidungsverhalten (Vermeidung traumaassoziierter Reize)
Reaktion auf ein belastendes Ereignis oder eine Situation kürzerer oder längerer Dauer, mit außergewöhnlicher Bedrohung oder katastrophenartigem Ausmaß, die bei fast jedem eine tiefe Verzweiflung hervorrufen würde. Typisch sind: (1) sich aufdrängende, belastende Gedanken und Erinnerungen an das Trauma oder Erinnerungslücken; (2) Übererregungssymptome (Schlafstörungen, Schreckhaftigkeit, vermehrte Reizbarkeit, schweres Aushalten von Gefühlen, Konzentrationsstörungen); (3) Vermeidungsverhalten (Vermeidung traumaassoziierter Reize)
Reaktion auf ein einmaliges oder ein fortbestehendes belastendes Lebensereignis. Typisch können sein depressive Stimmung, Angst, Störungen des Sozialverhaltens
Ich spreche mit dem Therapeuten über meine Probleme.
Ich lerne:
So kann ich mit meinen Problemen umgehen.
Verhaltens-Therapie ist eine bestimmte Therapie-Art.
Bei dieser Therapie geht es darum:
Ich möchte mein eigenes Verhalten verändern.
Man spricht wenig über die Vergangenheit.
Es geht um aktuelle Erlebnisse und Fragen.
Oft bekommt man Aufgaben zwischen 2 Sitzungen.
Bei dieser Therapie muss man viel über sich selbst nachdenken.
Die Sitzungen sind meistens einmal in der Woche.
Verhaltenstherapie
Im Fokus ist weniger die Vergangenheit, sondern das gegenwärtige Erleben und Verhalten. Häufig wird mit kleinen Alltagsaufgaben zwischen den Sitzungen gearbeitet. Die Verhaltenstherapie erfordert eine aktive Mitarbeit. Meist 1mal wöchentliche Therapiesitzung
Nur dann bezahlt die Kranken-Kasse die Psycho-Therapie.
Abrechnungsmöglichkeit im Zuge einer Kassenzulassung
Leistungen werden über die Kassenärztliche Vereinigung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen abgerechnet. Voraussetzung ist eine Approbation, d. h. die staatliche Zulassung, den Beruf Psychotherapie selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.