Heilpraktiker*innen
Alle hier gelisteten Heilpraktiker*innen für Psychotherapie geben an, mit gewaltbetroffenen Frauen bzw. deren Kindern zu arbeiten und erfüllen folgende Voraussetzungen (siehe auch Fonds Sexueller Missbrauch):
- Ausbildung in einem medizinischen, pädagogischen oder psychologischen Grundberuf (abgeschlossene Ausbildung, abgeschlossenes Studium)
- Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung gemäß § 1 Heilpraktikergesetz oder Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie gemäß § 1 Heilpraktikergesetz
- fundierte Ausbildung in Psychotherapie, z.B. in Systemischer Therapie oder in Humanistischen Verfahren wie Gesprächspsychotherapie, Gestalttherapie, Psychodrama, Emotionsfokussierte Therapie (insgesamt mindestens 900 Stunden)
- traumatherapeutische Aus- bzw. Fortbildung(en) (mindestens 100 Stunden)
WICHTIG: Bei allen Angaben handelt es sich um Selbstauskünfte der Therapeut*innen. Die Fachstelle prüft die gemachten Angaben nicht.
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* Die Fachstelle Traumanetz Berlin sieht die Gewalterfahrung als zentrale Ursache für die daraus resultierende psychische Belastung und Leid an. Die Orientierung an den Störungsbegriffen der ICD-11 beruht darauf, dass diese Diagnosen als Abrechnungsgrundlage in unserem Krankenkassensystem in der ambulanten Therapie genutzt werden. Gleichzeitig verdeckt ein klinischer Störungsbegriff die strukturell verankerte Gewaltursache von psychischem Leid und birgt die Gefahr psychisches Leid zu individualisieren und zu pathologisieren.