Heilpraktiker*innen
Alle hier gelisteten Heilpraktiker*innen für Psychotherapie geben an, mit gewaltbetroffenen Frauen bzw. deren Kindern zu arbeiten und erfüllen folgende Voraussetzungen (siehe auch Fonds Sexueller Missbrauch):
- Ausbildung in einem medizinischen, pädagogischen oder psychologischen Grundberuf (abgeschlossene Ausbildung, abgeschlossenes Studium)
- Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung gemäß § 1 Heilpraktikergesetz oder Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie gemäß § 1 Heilpraktikergesetz
- fundierte Ausbildung in Psychotherapie, z.B. in Systemischer Therapie oder in Humanistischen Verfahren wie Gesprächspsychotherapie, Gestalttherapie, Psychodrama, Emotionsfokussierte Therapie (insgesamt mindestens 900 Stunden)
- traumatherapeutische Aus- bzw. Fortbildung(en) (mindestens 100 Stunden)
WICHTIG: Bei allen Angaben handelt es sich um Selbstauskünfte der Therapeut*innen. Die Fachstelle prüft die gemachten Angaben nicht.
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